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Tätigkeitsbericht 2024
Künstliche Intelligenz, Gesundheitsdaten, digitale Souveränität. Datenschutz als Voraussetzung für zukunftsfähige Gesellschaft
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) Denis Lehmkemper hat den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 im Niedersächsischen Landtag vorgestellt. Der Bericht gibt einen
umfassenden Einblick der Datenschutzaufsicht im vergangenen Jahr.
„Wir brauchen einen starken Datenschutz – nicht als Bremse, sondern als Ermöglicher einer vertrauenswürdigen Digitalisierung“, so Lehmkemper. „Insbesondere beim Einsatz von Künstlicher
Intelligenz, im Gesundheitswesen und in der öffentlichen Verwaltung zeigt sich: Nur wer Datenschutz mitdenkt, kann digitalen Fortschritt und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen in einen
fairen Ausgleich bringen.“
Künstliche Intelligenz im Fokus
Zentrales Thema war wieder der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI).
Zahl der Beschwerden und Datenschutzverletzungen sind wieder gestiegen
2024 gingen über 2.300 Beschwerden bei der Behörde ein. Besonders beklagt wurden unzulässige Videoüberwachungen und die unberechtigte Veröffentlichung personenbezogener Daten in sozialen
Netzwerken. Die Zahl der gemeldeten Datenschutzverletzungen stieg um 17 Prozent auf über 1.500 Fälle.
Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 1,04 Millionen Euro verhängt. Die Bereiche reichten vom Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen bis zum Einzelhandel, Fitnessstudios. In der
Immobilienwirtschaft wurden erneut Datenschutzverstöße festgestellt und geahndet.
Darüber hinaus legt der LfD seit 2024 einen besonderen Fokus auf Datenschutz- und Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen – eine Antwort auf den zunehmenden Einfluss digitaler Medien und
wachsende Cyberrisiken in Schulalltag und Privatleben.
Der vollständige Tätigkeitsbericht steht unter lfd.niederschsen.de/2024 zur Verfügung.
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Urteil zu manipulativem Cookie-Banner: „Alles ablehnen“-Schaltfläche ist ein Muss
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Pressemitteilung Nr. 08/2025
Auf nahezu jeder Webseite im Internet werden Nutzerinnen und Nutzer beim Öffnen mit einem Einwilligungsbanner konfrontiert. Viele weisen eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Alle akzeptieren“
auf, die Nutzerinnen und Nutzer häufig anklicken werden, damit der Einwilligungsbanner verschwindet und der Inhalt der Webseite gelesen werden kann. Mit diesem Klick wird allerdings die Erlaubnis
erteilt, dass unter Umständen sehr viele Cookies und andere Trackingtechnologien eingesetzt werden, um detaillierte Nutzerprofile zu generieren und in Echtzeit personalisierte Werbung auf der
Webseite auszuspielen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen setzt sich seit vielen Jahren gegen manipulativ gestaltete Einwilligungsbanner und für wirksame – insbesondere informierte und
freiwillige – Einwilligungen ein. Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 19. März 2025 die Rechtsauffassung der Datenschutzaufsichtsbehörde Niedersachsen bestätigt und die Rechte von
Internetnutzerinnen und -nutzern in Sachen Datenschutz gestärkt: Webseitenbetreiber müssen bei Cookie-Einwilligungsabfragen eine gut sichtbare „Alles ablehnen“-Schaltfläche auf der ersten Ebene
im Einwilligungsbanner anbieten, wenn es eine „Alle akzeptieren“-Option gibt. Einwilligungsbanner dürften nicht gezielt zur Abgabe der Einwilligung hinlenken und von der Ablehnung der Cookies
abhalten, so das Verwaltungsgericht Hannover in seiner Urteilsbegründung. Andernfalls seien die derart eingeholten Einwilligungen unwirksam, was einen Verstoß gegen das
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz sowie die Datenschutz-Grundverordnung darstellt.
Hintergrund des Verfahrens war eine Anordnung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) gegenüber einem niedersächsischen Medienhaus. Dieses hatte Cookie-Einwilligungen
mittels eines Banners eingeholt – ohne Nutzerinnen und Nutzern eine echte Wahlmöglichkeit zu bieten.
Gericht erkennt mehrere Verstöße
Das Verwaltungsgericht kritisierte die Aufmachung und Gestaltung des Cookie-Banners in mehrerer Hinsicht:
das Ablehnen von Cookies war deutlich umständlicher als das Akzeptieren,
Nutzerinnen und Nutzer wurden durch ständige Banner-Wiederholungen zur Einwilligung gedrängt,
die Überschrift „optimales Nutzungserlebnis“ und die Beschriftung „akzeptieren und schließen“ auf dem Schließen-Button waren irreführend,
der Begriff der „Einwilligung“ fehlte vollständig,
die Zahl der eingebundenen Partner und Drittdienste war nicht ersichtlich und
Hinweise auf das Recht zum Widerruf der Einwilligung und eine Datenverarbeitung in Drittstaaten, außerhalb der EU waren erst nach Scrollen sichtbar.
Das Gericht erkannte, dass Nutzerinnen und Nutzer keine informierte, freiwillige und eindeutige Einwilligung gegeben hatten, wie es die DSGVO verlangt.
Dazu der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, Denis Lehmkemper: „Die allermeisten Menschen sind vermutlich von Cookie-Bannern genervt. Diese erfüllen jedoch eine wichtige
Funktion für die Aufrechterhaltung der Privatsphäre im Internet. Genau deshalb setzen sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für eine echte Wahlmöglichkeit bei der Gestaltung der Banner ein.
Diese Wahlmöglichkeit wird von vielen Webseitenbetreibern bisher jedoch nicht umgesetzt. Ich hoffe, das Urteil sendet ein Signal an möglichst viele Anbieter und trägt so dazu bei,
datenschutzkonforme Einwilligungslösungen umzusetzen.“
Weiterführende Informationen:
Cookie-Banner, Informierte Einwilligung und Alles-Ablehnen-Schaltfläche – Hintergrund-Artikel auf lfd.niedersachsen.de
Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Hannover zur mündlichen Verhandlung vom 18.3.2025, Az.: 10 A 5385/22
DSK, Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter und Anbieterinnen von digitalen Diensten (OH Digitale Dienste) Version 1.2 vom November 2024
§ 25 TDDDG – Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
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Neue EU-Entwaldungsverordnung: Unternehmen müssen Lieferketten
prüfen
Übergangsfrist bis Ende 2025 – Wirtschaftsförderung informiert
Oldenburg. Mit der neuen EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) setzt die Europäische Union ein klares Zeichen gegen globale Entwaldung und Umweltzerstörung. Ab dem 30. Dezember
dürfen bestimmte Rohstoffe und Produkte nur noch dann auf dem EU-Markt gehandelt werden, wenn sie nachweislich nicht zur Entwaldung beitragen und im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslandes
hergestellt wurden. Darauf weist die Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg hin.
Betroffen sind Rindfleisch, Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk – sowie zahlreiche Folgeprodukte wie Möbel, Papierwaren, Lederprodukte oder Schokolade. Für Unternehmen bedeutet das:
Sie müssen künftig genau nachweisen können, woher ihre Produkte stammen und wie sie hergestellt wurden.
Sorgfaltserklärungen werden nötig
Konkret dürfen Unternehmen nur dann betroffene Produkte in der EU verkaufen, wenn diese nicht von entwaldeten Flächen stammen, sie im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes
produziert werden und mit einer Sorgfaltserklärung versehen sind. Letztere umfasst Informationen zur Herkunft, Geodaten, Risikobewertung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung.
Händlerinnen und Händler können Bezug auf vorgelagerte Sorgfaltserklärungen nehmen, müssen für deren Richtigkeit aber die volle Verantwortung übernehmen.
Vereinfachte Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen
Unternehmen sind jetzt gefordert, aktiv zu werden. Die Übergangsfrist läuft bis Ende 2025 – wer frühzeitig handelt, kann Risiken vermeiden und sich Wettbewerbsvorteile sichern. Für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) gelten verkürzte Sorgfaltspflichten und vereinfachte Informationsanforderungen. Außerdem läuft die Übergangsfrist für KMUs bis zum 30. Juni 2026 und somit etwas länger.
Für alle gilt, dass Nachweise mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden müssen. Die Sanktionen bei Verstößen sind erheblich: Neben Geldbußen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes drohen
auch Rückrufe, eine Vernichtung der Produkte sowie eine öffentliche Bekanntgabe der Verstöße.
Wo gibt es Unterstützung?
Zur Unterstützung stehen Unternehmen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung: darunter verschiedene digitale Tools zur Lieferkettenanalyse, Leitfäden der EU-Kommission sowie ein FAQ-Katalog der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Auf den Internetseiten der Wirtschaftsförderung Stadt Oldenburg sind weiterführende Informationen und Links zusammengefasst, unter www.oldenburg.de/wirtschaft ».
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++Mitgliederversammlung von Gemeinsam für Oldenburg e.V. ++
+Neuer Vorstand gewählt+
Der Verein Gemeinsam für Oldenburg e.V. hat auf seiner ordentlichen Mitgliederversammlung am 27. März 2025 einen neuen Vorstand gewählt. Die Veranstaltung fand im neuen OCM Hub des Oldenburger
Computer-Museums statt und wurde von zahlreichen Mitgliedern besucht. Die Veranstaltung bot neben den turnusmäßigen Wahlen des Vorstands auch spannende Einblicke in die zukünftige
Stadtentwicklung.
Neuer Vorstand gewählt
Im Rahmen der Versammlung stand die Wahl des neuen Vorstands auf der Tagesordnung. Stefan Dieker, der bisherige zweite Vorsitzende, wurde zum ersten Vorsitzenden gewählt. Unterstützt wird er
künftig von Christoph Baak als zweiten Vorsitzenden und Fenja Beckhäuser, Helmut Jordan, Maike Kuhnt, Michael Schmitz, Beate Schulz sowie Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, der satzungsgemäß im
Vorstand ist. Stefan Dieker betont: „Ich bin dankbar für das Vertrauen der Mitglieder und freue mich darauf, gemeinsam mit dem neuen Vorstandsteam und der Geschäftsstelle spannende Impulse für
Oldenburg zu setzen.“
Wichtige Tagesordnungspunkte und Beschlüsse
Die Tagesordnung umfasste unter anderem den Geschäftsbericht und Jahresabschluss 2024 sowie die Entlastung des bisherigen Vorstands, der Geschäftsführung und der Kassenprüfer. Ein Highlight war
der Vortrag von Markus Löwer (Leiter Stadtplanungsamt), der gemeinsam mit Eike Schnitker (Leiter Fachdienst Städtebau und Stadterneuerung) zum Thema „Aussichten für das Sanierungsgebiet Nördliche
Innenstadt“. Neben einer kompakten Vorstellung der Planung, wurde Raum gegeben werden für eine konzentrierte und umfassende Diskussion zwischen den Mitgliedern und den Stadtvertretenden.
Rückblick und Ausblick
Der Vorstand blickte auf ein erfolgreiches Jahr zurück, das zugleich das erste Jahr nach der Fusion am 26. Juni 2024 war. Durch den Zusammenschluss zweier engagierter Vereine konnte Gemeinsam für
Oldenburg e.V. neue Kräfte mobilisieren und einige innovative Projekte auf den Weg bringen, wie z.B. die Initiierung eines Netzwerkes für Auszubildende, junge Talente und Mitglieder oder die
Beteiligung an der kommenden Aktion des Innenstadtmanagements, „einWandfrei saubere Innenstadt“, die in Kooperation mit dem Verein durchgeführt und von diesem auch finanziell unterstützt wird.
Der neue zweite Vorsitzende Christoph Baak resümiert: „Unser Verein hat in der letzten Zeit einiges erreicht und ist sichtbarer geworden. Mit dem neuen Vorstand werden wir weiterhin tatkräftig
daran arbeiten, Oldenburg attraktiver zu machen.“
Über den neuen Vorstand
Stefan Dieker, 1. Vorsitzender. Er ist Inhaber und Augenoptikermeister der Firma „Die Diekers Brillenladen“.
Christoph Baak, 2. Vorsitzender: Mediengestalter und Fraktionsvorsitzender im Stadtrat.
Stefan Dieker und Christoph Baak sind Ansprechpartner für die Öffentlichkeit und zuständig für die strategische Ausrichtung des Vereins.
Oberbürgermeister Jürgen Krogmann ist satzungsgemäß im Vorstand.
Maike Kuhnt ist Prokuristin der Firma „Friedrich Kuhnt GmbH“. Sie ist außerdem Vorsitzende des Einzelhandelsausschusses und Vizepräsidentin der Oldenburgischen Industrie- und
Handelskammer.
Beate Schulz ist Geschäftsführerin der Firma „Optiker Schulz“.
Fenja Beckhäuser ist Inhaberin der Agentur „FRÆN+FENN“.
Helmut Jordan von der Dr. Johanna Budwig GmbH und erster Vorsitzender des VfB Oldenburg.
Michael Schmitz ist Inhaber vom altera Hotel im Herbartgang und den Schmitz Restaurants.
Formell wirksam wird der neue Vorstand mit Eintragung ins Vereinsregister.
Gemeinsam für Oldenburg e.V. dankt allen Mitgliedern für ihre aktive Mitarbeit und freut sich auf ein erfolgreiches Vereinsjahr 2025.
**Über "Gemeinsam für Oldenburg e.V. (GfOL)**
Der Verein "Gemeinsam für Oldenburg (GfOL)" ist im Jahr 2023 aus dem Zusammenschluss von Verkehrsverein und City-Management hervorgegangen. Mit der Eintragung in das Vereinsregister am 26. Juni
2024 wurde er ein rechtsfähiger Verein, der die Interessen von Einzelhandel, Hotellerie, Gastronomie, Kultur und Dienstleistung offiziell vertritt, um zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Oldenburg beizutragen. Der Verein versteht sich als Bindeglied zwischen seinen Mitgliedern und der Verwaltung/Politik und fördert den Austausch und die Zusammenarbeit innerhalb der
Stadtgemeinschaft.
DANKE.
miofoto hat was bekommen, und zwar: Die Info das jetzt auch weitere Webseiten sich das Thema Musik in Oldenburg annehmen, sogar die Stadt Oldenburg, und sich bei & an MiOfoto orientieren.
Danke das MiOfoto.de wieder Vorbild ist. ABER: könnt ihr euch nicht mal selber Themen überlegen ? Es gibt sooooooooviel.
MiO bereite jetzt vor: Oldenburg unter Wasser und Oldenburg aus der Luft.
Die bestehenden Serien wird miofoto nach und nach mit NEUEN FOTOS ergänzen.
Stadtname: Juristische Unklarheit beseitigt
Offizielle Schreibweise „Oldenburg (Oldb)“ bleibt bestehen – Bestätigung per Urkunde
Aus „Stadt Oldenburg (Oldenburg)“ wird im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz „Stadt Oldenburg (Oldb)“: Innenministerin Daniela Behrens übergab Oberbürgermeister Jürgen Krogmann
eine Urkunde über die Umbenennung.
Doch wie kam es überhaupt zu der unterschiedlichen Namensgebung? „Oldenburg (Oldenburg)“ ist im Landesrecht im Gesetz über die Oldenburgische Landschaft vom 27.Mai 1974 in dieser Schreibweise
erwähnt worden, ebenso im Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977. Die Gründe dafür konnten allerdings auch mit Hilfe der Archive der Stadt und des Ministeriums nicht
vollständig aufgeklärt werden. Vermutet wird ein Übertragungsfehler in den 1970er Jahren. Denn eigentlich war die Bezeichnung „Oldenburg (Oldb)“ schon lange vorher gebräuchlich: Bereits seit 1946
nutzt die Stadt diese Bezeichnung in ihrer Hauptsatzung, die auch in noch älteren Dokumenten zu finden ist. Und das gilt nun auch für die Zukunft: Oldenburg ist und bleibt „Oldenburg
(Oldb)“.
Oldenburg wächst weiter – aber deutlich weniger Zuwanderung
Bevölkerungszahl: 176.068 Menschen am 31. Dezember 2024 in Oldenburg gemeldet
Oldenburg. Die Stadt Oldenburg bleibt als Wohnort weiter attraktiv und beliebt. Am 31. Dezember 2024 waren 176.068 Bürgerinnen und Bürger in der Stadt gemeldet und damit 190 (rund 0,11 Prozent)
mehr als Ende 2023. Zwischenzeitlich wurde im vergangenen Jahr ein neuer Höchststand erreicht: Am Stichtag 30. November 2024 wies die städtische Einwohnerdatei 176.185 Menschen mit alleinigem
Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Oldenburg aus – so viele wie noch nie. Oldenburg zementiert damit seinen Rang als drittgrößte Stadt Niedersachsens hinter Hannover und Braunschweig. Gleichzeitig
zählt Oldenburg weiter zu den 50 bevölkerungsreichsten Städten in Deutschland.
Polizei Oldenburg startet mit WhatsApp-Kanal
Wichtige Warnungen, Präventionshinweise und Verkehrsinfos aufs Smartphone: Die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland ist ab sofort mit einem eigenen Kanal auf der Messenger-Plattform
„WhatsApp“ vertreten. Unter dem Namen „Polizei Oldenburg“ erhalten Interessierte aktuelle Meldungen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68440/5928191
Neuer Bürokratie-Irrsinn - Wer mit Kochtöpfen handelt, muss das der Behörde melden
Die Bundesregierung verschärft eine Lebensmittelvorschrift. Händler treibt das in den Wahnsinn.
Den Namen einiger EU-Verordnung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen Beispiel: Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung. Was das ist ?
Die Antwort ist ganz einfach: Absolut alles, was in Küche und Haushalt dazu vorgesehen ist, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Töpfe, Tassen, Teller, Besteck, der Schneebesen genauso wie der
Salzstreuer - einfach alles eben.
Aber was ist ist mit Tischen ? Stühlen ? Soll ich weitermachen ?
Da hat Brüssel noch gut zu tun
Und jetzt: Neuer Bürokratie-Irrsinn - Wer mit Kochtöpfen handelt, muss das der Behörde melden
P wie Public Viewing
Die Deutschen! Haben es erfunden ( wie auch "Handy". Klingt englisch, sagen aber nur Deutsche ).
Public Viewing: Damit ist vor allem im amerikanischen Englisch die öffentliche Aufbahrung eines Leichnams gemeint.
Das Deutsche Public Viewing ist in England „public screening“
Große Ehre für MiO Made in Oldenburg®, www.miofoto.de:
Der ROTARY Club hat die Idee der miofoto Galerie aufgenommen und einen
Kalender zum gleichen Thema gemacht TÜR und TOR.