Ab 01.03.2025 gibt es auf dieser Unterseite auf www.miofoto.de Pressemeldungen der
Landesregierung Niedersachsen aus Hannover
20.03.2025
Minister Meyer: „Angesichts des steigenden Meeresspiegels ist Küstenschutz existenziell“
Küstenschutzminister stellt Bau- und Finanzierungsprogramm für das laufende Jahr vor: 126,9 Millionen Euro für 156 Maßnahmen
Norden. Der Küstenschutz steht angesichts der Klimakrise und des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs weiterhin vor enormen Herausforderungen. 14 Prozent der Landesfläche Niedersachsens und 1,1
Millionen Menschen sind unmittelbar auf eine funktionierende Küstenschutzlinie angewiesen und bei einem erwarteten Anstieg des Meeresspiegels direkt betroffen. Experten des Weltklimarates IPCC
gehen von einem Anstieg zwischen 60 und 110 Zentimetern bis zum Ende dieses Jahrhunderts aus. Hunderte Kilometer Deich allein an der niedersächsischen Küste müssen daher in den kommenden
Jahrzehnten entsprechend erhöht werden, in die Jahre gekommene Sperrwerke und andere Bauwerke modernisiert werden. Küstenschutz wird deshalb eine Daueraufgabe bleiben, so Klimaschutzminister
Christian Meyer: „Wir lassen beim Küstenschutz nicht nach und stärken ihn weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den
Deichen leben und arbeiten.“
Dafür stehen in diesem Jahr mehr als 81 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen zur Verfügung. Zusätzlich sind für die Folgejahre bereits weitere Mittel in Höhe von 45,9 Millionen Euro per
Verpflichtungsermächtigung verteilt. Insgesamt finanziert Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund damit eine Rekordsumme von 126,9 Millionen Euro in 156 Maßnahmen an der niedersächsischen Küste, auf
den ostfriesischen Inseln, sowie den Mündungen von Ems, Weser und Elbe. Damit konnten weitestgehend alle vom Bund und vom Land Niedersachsen bereitgestellten Haushaltsmittel aus der sogenannten
„Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus dem „Sonderrahmenplan Küstenschutz“ an Vorhaben des Insel- und Küstenschutzes gebunden werden. „Ich
bin der gesamten Landesregierung sehr dankbar, dass sie dem Hochwasser- und Küstenschutz personell und finanziell oberste Priorität einräumt“, so der Minister, „denn wir alle haben noch das
flächendeckende Weihnachtshochwasser 2023/2024 aber auch massive Sturmfluten und Schäden an den ostfriesischen Inseln vor Augen.“
Zusammen mit der Direktorin des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Anne Rickmeyer, hat der Minister am (heutigen) Mittwoch das „Bau- und
Finanzierungsprogramm Küstenschutz“ für das laufende Jahr vorgestellt. „Hochwasser- und Küstenschutz ist und bleibt eine Daueraufgabe“, so NLWKN-Direktorin Rickmeyer. „Im Namen des NLWKN möchte
ich mich nochmals bedanken, dass für dieses wichtige Aufgabenfeld zusätzliche Stellen bei uns im Landesbetrieb geschaffen wurden. Im Küstenschutzprogramm sind künftig große Projekte mit zum Teil
erheblichem Finanzvolumen anzuschieben. Dafür braucht es neben den bereitgestellten Geldern auch entsprechende Fachkräfte. Engagierte Menschen für diese wichtigen und sinnstiftenden Aufgaben zu
gewinnen, wird zunehmend schwierig. Die zusätzlichen, unbefristeten Stellen könnten hier ein wichtiger Anreiz sein.“
Der Großteil der Mittel geht an die Deichverbände, sie bekommen rund 59,1 Millionen Euro für die Umsetzung ihrer Maßnahmen – 15 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Das restliche Geld fließt in
staatliche Küstenschutzmaßnahmen: Rund neun Millionen Euro werden zur Sicherung der Ostfriesischen Inseln (hier: Sandaufspülungen auf Langeoog und Norderney) verwendet. Außerdem fließt Geld in
planerische Vorhaben wie beispielsweise die Überarbeitung des Generalplans Küstenschutz für den Bereich Festland. „Und wir blicken schon heute auf morgen und legen den finanziellen Grundstein für
künftige Maßnahmen“, so Küstenschutzminister Meyer. So sind beispielsweise die Deichnacherhöhungen an der Elbe auf Krautsand bzw. in Hinterbrack oder im Bereich des Klosters Blankenburg an der
Hunte bis zum Jahr 2027 abgesichert.
Auch ist das Mitdenken des Naturschutzes am sensiblen Lebensraum Wattenmeer und den Ästuaren selbstverständlich. Mit einem ökologischen Sedimentmanagement und der Herstellung von zusätzlichen
Salzwiesen kann umweltfreundlich und klimaschonend wertvolles Material für die Deichverstärkungen mit kurzen Transportwegen erzeugt werden. Auch sind grüne Deiche mit Schafbeweidung und möglichst
wenig Einbauten aus Stahl oder Beton vorzugswürdig und Standard im Küstenschutz.
Mit Blick auf zusätzlich beim NLWKN geschaffene Stellen warben Minister Meyer und NLWKN-Direktorin Rickmeyer um Fachkräfte im Küstenschutz: „Für die Menschen an der Küste zu arbeiten und deren
Leben, Hab und Gut zu schützen ist eine wichtige Daueraufgabe. Wir suchen engagierte Menschen für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise. Der NLWKN bietet bereits heute zum Beispiel
mit Stipendien für die Studiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen entsprechende Anreize“, so Rickmeyer.
19.03.2025
Niedersachsens Kultusministerin startet Video-Podcast: „Bildung. Klar. Der Podcast von Julia Willie Hamburg“. Er ist ab sofort auf allen bekannten
Plattformen verfügbar
Um bildungspolitischen Themen Raum zu geben, Herausforderungen zu benennen, aber auch über neue Lösungen zu sprechen, startet Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg ab sofort einen
eigenen Video-Podcast. Titel des neuen Formats: „Bildung. Klar. Der Podcast von Julia Willie Hamburg“.
Geplant sind zunächst vier Folgen. Darin wird die Ministerin regelmäßig mit unterschiedlichen Gästen aus Wissenschaft und Praxis über die Zukunft der Schule, Chancengleichheit und die Gestaltung
von Bildungsprozessen in Niedersachsen diskutieren.
„Mit dem Podcast wollen wir einerseits spannende Einblicke in die Bildungspolitik unseres Bundeslandes geben und andererseits wertvolle Impulse bieten. Mit meinen Gästen möchte ich darüber ins
Gespräch kommen, wie es gelingen kann, Schule zu verändern und sie zukunftsfähig aufzustellen. Denn genau das sind die Fragen, vor denen unsere Schulen aktuell stehen. Insofern wird es immer
wieder auch um die zentrale Frage gehen, welche Auswirkungen Gesellschaft auf Schule hat, aber Schule wiederum auch auf die Prägung von Gesellschaft“, sagt Kultusministerin Hamburg zum Start des
neuen Formats.
Seit einigen Jahren sind Podcasts aus der modernen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Auch Hamburg sieht in ihrem ersten eigenen Video-Podcast eine weitere gute Kommunikationsplattform, um den
Menschen tiefere Einblicke in die niedersächsische Bildungspolitik zu geben. „Eine immer digitaler werdende Welt braucht neue Wege, um Bildung und Politik näher zusammenzubringen und transparent
zu gestalten. Der Podcast bietet die Chance, bildungspolitische Fragestellungen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, Themen aus der Praxis, innovative Projekte und Entwicklungen aus der
Bildungspolitik in einem persönlichen und authentischen Format zu präsentieren“, so Hamburg weiter.
In ihrer Premierenfolge begrüßt die Kultusministerin Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani am Mikrofon. Mit dem renommierten Soziologen diskutiert sie über Bildungsgerechtigkeit, Superdiversität und
Möglichkeiten, die Schräglage zwischen den Generationen auszugleichen.
Der Video-Podcast „Bildung. Klar. Der Podcast von Julia Willie Hamburg“ ist ab sofort auf allen bekannten Plattformen wie u. a. YouTube, Spotify und Apple Podcasts verfügbar.
In Folge zwei wird Julia Willie Hamburg mit dem ehemaligen Schulleiter der Alemannenschule in Wutöschingen, Stefan Ruppaner, sprechen.
13.03.2025
Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 Niedersachsen: Weniger Taten – geringere Häufigkeitszahl – höhere Aufklärungsquote
Ministerin Behrens: „Das Kriminalitätsgeschehen in Niedersachsen geht zurück, die Aufklärungsquote steigt. Die wesentlichen Kennzeichen der PKS machen deutlich, Niedersachsen
ist ein sicheres Land. "
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat am heutigen Donnerstag (13.03.2025) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 vorgestellt.
Die wesentlichen Kennzahlen der PKS zeigen dabei eine positive Entwicklung:
Die Aufklärungsquote hat mit 62,77 Prozent leicht zugenommen und befindet sich somit weiterhin auf einem hohen Niveau.
Die polizeilich registrierten Straftaten nehmen nach teils erheblichen Fallzahlanstiegen in den Jahren 2022 und 2023 im Jahr 2024 um 4,33 Prozent ab.
Auch die Kriminalitätsbelastung sinkt: Die sog. Häufigkeitszahl (Taten pro 100.000 Einwohner) liegt bei 6.485 und damit wieder unter dem Mittelwert der vergangenen zehn
Jahre.
Ursächlich für den Rückgang der Gesamtfallzahl sind Abnahmen in verschiedenen Hauptgruppen der PKS wie den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, den Diebstahlsdelikten sowie den
Vermögens- und Fälschungsdelikten und den strafrechtlichen Nebengesetzen. Bei Letzteren hat sich insbesondere die Teillegalisierung von Cannabis deutlich auf die Entwicklung der Fallzahlen
ausgewirkt.
Weiter steigende Zahlen bei Häuslicher Gewalt
Der Begriff „Häusliche Gewalt“ bezeichnet keine einzelne Straftat, sondern ein Kriminalitätsphänomen, das verschiedene Delikte in unterschiedlichen Konstellationen umfasst – von Sachbeschädigung
bis hin zu Mord.
Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Niedersachsen insgesamt 32.545 Fälle Häuslicher Gewalt und damit eine Zunahme von 8,94 Prozent registriert (2023: 29.875 Fälle). Damit liegen jetzt zum
vierten Mal Zahlen auf Basis der neuen Definition Häuslicher Gewalt vor, anhand derer eine bundesweite Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Primär ursächlich für diesen erneuten Anstieg sind die
Entwicklungen bei den einfachen Körperverletzungen sowie den Bedrohungen.
Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 19.521 Körperverletzungen, davon 3.220 gefährliche und schwere Körperverletzungen. 2024 wurden zudem 9 vollendete sowie 14 versuchte Morde und 20
vollendete sowie 40 versuchte Totschlagsdelikte im Bereich der Häuslichen Gewalt festgestellt. Im Jahr 2023 wurden noch 32 Mord- und 50 Totschlagsdelikte gezählt. Verzeichnet wurde hier ein
geringfügiger Anstieg von 82 auf 83 Taten.
Zur Verbesserung der Bekämpfung Häuslicher Gewalt wurde u. a. unter Federführung des LKA Niedersachsen gemeinsam mit den Polizeibehörden und dem Landespräventionsrat die bestehende Handreichung
aus 2007 für die Polizei zum Umgang mit Häuslicher Gewalt überarbeitet und Ende des Jahres 2022 in der mittlerweile dritten Auflage in Kraft gesetzt. Wesentliches Ziel der Handreichung ist es für
die Polizei, in der komplexen Bearbeitung dieses Themas optimal handlungsfähig zu sein und auf die Herausforderungen fachkompetent und professionell reagieren zu können.
In diesem Zusammenhang ist es für die Polizei von elementarer Bedeutung, erkannte Gefahren mit zielgerichteten Maßnahmen zu minimieren. Für dieses Jahr sind eine Revision der Handreichung sowie
der Ausbau der Kriminalitätsanalyse in diesem Phänomenbereich geplant, um Präventionsansätze weiter zu optimieren und Straftaten effektiver zu bekämpfen. Einen wichtigen Beitrag kann dabei auch
die geschützte App „Gewaltfrei in die Zukunft“ liefern, deren landesweiter Einsatz vorangetrieben wird. Darüber hinaus wird noch in 2025 eine Rechtsgrundlage für die Anordnung der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in herausragenden Fällen Häuslicher Gewalt im Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) verankert werden.
Innenministerin Behrens: „Die steigende Zahl der Fälle häuslicher Gewalt treibt mich um. Im Gegensatz zu den landläufigen Ängsten ist der gefährlichste Ort für Frauen nicht die Fußgängerzone, der
Heimweg vom Club oder der einsame Feldweg. Es ist das eigene Haus, es ist die eigene Wohnung, es sind die eigenen vier Wände. Für mich steht deshalb fest: Wir werden in unserem Kampf gegen dieses
unerträgliche Phänomen nicht nachlassen! Gewalt in den eigenen vier Wänden ist keine Privatsache – es sind Straftaten, gegen die der Staat entschieden vorgehen muss! Wir haben heute bereits eine
Reihe von Instrumenten zum Schutz der zumeist weiblichen Opfer. Dazu gehören unter anderem: eine systematisierte Risikoanalyse, um Hochrisikolagen für Frauen möglichst frühzeitig zu erkennen und
zu verhindern; das Aussprechen von Platzverweisen für Täter nach dem Grundsatz ‚Wer schlägt, der geht‘; die Möglichkeit von Ingewahrsamnahmen und Gefährderansprachen.
Darüber hinaus werden wir mit unserem Vorschlag zur Novelle des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes auch die Möglichkeit der Anordnung von Fußfesseln für Täter in Fällen
häuslicher Gewalt verankern. Dabei werden wir uns am sogenannten ‚spanischen Modell‘ orientieren, um Opfer von häuslicher Gewalt unmittelbar elektronisch warnen zu können, sobald der Abstand zum
Täter eine bestimmte Distanz unterschreitet.“
Sinkende Kriminalität durch junge Menschen
Die Gesamtzahl der aufgeklärten Fälle, zu denen junge Menschen im Alter von unter 21 Jahren als Tatverdächtige oder Beschuldigte ermittelt wurden, ging im Berichtsjahr 2024 zurück.
Die Anzahl der aufgeklärten Fälle mit jungen Tatverdächtigen im Alter von unter 21 Jahren liegt im Jahr 2024 bei 62.734 Fällen. Im Vorjahr waren es 68.874 Fälle. Der Höchstwert des
Zehnjahresvergleichs liegt im Jahr 2015 bei 72.005 Fällen.
Rückgänge vollziehen sich sowohl bei tatverdächtigen Kindern, Jugendlichen als auch bei Heranwachsenden.
Damit setzen sich die nach der Coronapandemie zunächst jährlich verzeichneten Anstiege (Nachholeffekte) nicht fort. Hervorzuheben ist dabei die Entwicklung bei der Altersgruppe der
Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren. In dieser Altersgruppe wurden nach der Coronapandemie eher moderate Anstiege registriert, was angesichts des Absinkens um 9,51 Prozent im Jahr
2024 zu einem historischen Tiefststand, sogar unterhalb der Werte während der Coronapandemie, führt.
Rückgänge der Zahlen junger Tatverdächtiger sind insbesondere bei den jugendtypischen Delikten Diebstahl und Sachbeschädigung zu erkennen. Mit der Teillegalisierung von Cannabis gehen in 2024
auch stark sinkende Zahlen bei den Rauschgiftdelikten einher. Markante Rückgänge sind ebenfalls bei den Raubdelikten zu beobachten.
Diese Entwicklungen zeichnen sich jedoch nicht in allen Deliktsbereichen und auch nicht gleichermaßen in den Altersgruppen oder bei den Geschlechterverteilungen ab. So steigen beispielsweise bei
Rohheitsdelikten die Fall- und Tatverdächtigenzahlen und hier insbesondere bei Körperverletzungsdelikten, auch wenn sich der ansteigende Trend im Vergleich zu den Vorjahren abschwächt.
Dazu Ministerin Behrens: „Die Kinder- und Jugendkriminalität bleibt ein dynamisches Phänomen. Auch wenn die Gesamtfallzahlen zu jungen Tatverdächtigen im Vorjahresvergleich rückläufig sind,
dürfen wir in diesem Phänomenbereich keineswegs nachlassen. Prävention und frühe Intervention sind entscheidend, um junge Menschen vor kriminellen Karrieren zu bewahren und unsere Gesellschaft
nachhaltig zu schützen. Hierbei kann nicht oft genug betont werden, dass es sich insbesondere in diesem Bereich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.“
Konstante Entwicklung der Messerangriffe
Seit dem 1. Januar 2020 werden Messerangriffe bundesweit in der PKS als „Phänomen“ erfasst. Messerangriffe im Sinne der PKS-Erfassung sind solche Straftaten, bei denen der Angriff mit einem
Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Hingegen reicht das bloße Mitführen eines Messers nicht für eine Erfassung als Messerangriff aus.
Im Bereich der Messerangriffe stagniert die Fallzahl im Vergleich zum Vorjahr nahezu (+0,23 Prozent von 3.048 auf 3.055 Fälle) und befindet sich somit weiterhin auf einem hohen Niveau.
Bedrohungen machen mit aktuell 1.510 Messerangriffen fast die Hälfte der rund 3.000 Messerangriffe aus (49,43 Prozent, 2023: 48,36 Prozent). Auch die gefährlichen und schweren
Körperverletzungsdelikte weisen leichte Zunahmen beim Anteil an den Messerangriffen auf (28,74 Prozent; 878 von 3.055 Fällen; Vorjahr: 27,53 Prozent; 839 von 3.048 Fällen).
Ebenso steigt die Relevanz von Messerangriffen bei den vorsätzlichen vollendeten Tötungsdelikten: Im Jahr 2023 wurden zehn Messerangriffe als vollendete Tötungsdelikte registriert; 2024 sind es
dagegen 18; darunter allein elf Taten im Kontext Häusliche Gewalt.
In Niedersachsen waren bis zum Anfang des Jahres 2024 kaum Waffen- und Messerverbotszonen nach § 42 WaffG ausgewiesen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hatte daher im
vergangenen Frühjahr die Polizeidirektionen beauftragt, in einem ersten Schritt auf Grundlage von Erkenntnissen zur Kriminalitätslage und zum Einsatzgeschehen Orte zu identifizieren, an denen die
Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone angezeigt erscheint. In einem zweiten Schritt wurden die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Waffenverbotszonen an diesen Orten geprüft
und bei einem positiven Ergebnis die zuständigen kommunalen Behörden proaktiv angesprochen.
Inzwischen wurde die bereits vorhandene Waffen- und Messerverbotszone in der Landeshauptstadt Hannover räumlich erheblich ausgeweitet. In den Städten Braunschweig, Osnabrück und Wolfsburg wurden
entsprechende Zonen neu eingerichtet.
Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit Messerangriffen ein zweijähriges Forschungsprojekt im LKA Niedersachsen in Planung. Dieses verfolgt drei wesentliche Ziele:
Schaffung einer wissenschaftlichen Datengrundlage hinsichtlich der Ursachen für den zahlenmäßigen Anstieg von Messerangriffen sowie hinsichtlich der Folgen für
Beteiligte.
Analyse der zeitlichen Entwicklung von Messerangriffen vor dem Hintergrund von Krisen und gesellschaftlichen Herausforderungen. In den Fokus gerückt werden sollen u. a.
Täter-Opfer-Konstellationen, Tatörtlichkeiten und Motivlagen.
Systematische Betrachtung von Einsätzen, bei denen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mit messertragenden Personen konfrontiert waren.
Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen können beispielsweise mögliche Handlungsempfehlungen für die Aus- und Fortbildung entwickelt werden (z. B. polizeiliches Verhalten bei Vorfällen mit
Messereinsatz).
Innenministerin Behrens: „Die Zahl der Messerangriffe ist weiterhin auf einem deutlich zu hohen Niveau. Prävention bleibt daher essentiell: Mit Waffenverbotszonen, gezielten Maßnahmen und
Forschungskapazitäten setzen wir alles daran, Messerangriffe einzudämmen. Unser Ziel ist dabei klar – mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und ein konsequentes Vorgehen gegen Gewalt und die, die
sie ausüben.“
Verbreitung von kinder- und jugendpornographischen Bild- und Videomaterial
Im Bereich der Verbreitung pornografischer Inhalte ist in der PKS eine Abnahme um 14,11 Prozent auf 6.991 Fälle zu verzeichnen. Kinderpornographie-Delikte sind in diesem Zusammenhang um 18,69
Prozent auf 5.574 Fälle gesunken (2023: 6.855). Jugendpornographie-Delikte sind dahingegen um 65 Taten bzw. 5,77 Prozent, von 1.126 auf 1.191 Fälle gestiegen.
Den größten Einfluss auf die niedersächsischen Fallzahlen haben die Meldungen des amerikanischen National Centers for Missing and Exploited Children (NCMEC), die die niedersächsischen
Strafverfolgungsbehörden über das Bundeskriminalamt erreichen.
2024 wurden insgesamt 6.338 NCMEC-Meldungen an das LKA Niedersachsen übermittelt; 2023 waren es 5.603 Vorgänge, was einer Steigerung von etwa 13 Prozent entspricht.
Trotz des Anstiegs der sog. NCMEC-Meldungen ist ein Rückgang der Fallzahlen im Deliktsbereich der Kinderpornografie zu verzeichnen.
Ein Grund dürfte neben einem tatsächlichen Rückgang der aus den Meldungen generierten Fallzahlen (nicht jede Meldung führt zur Einleitung eines Strafverfahrens) auch der Umstand sein, dass im
vergangenen Jahr in Niedersachsen nicht alle eingegangenen Hinweismeldungen abschließend bearbeitet werden konnten.
Der Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornografie wird bereits seit mehreren Jahren auf allen Ebenen ein hoher Stellenwert beigemessen. Ermittlungserfolge der Polizei, zum Beispiel im Rahmen
großangelegter Durchsuchungsaktionen im Verbund der Norddeutschen Bundesländer, wurden intensiv medial begleitet und trugen somit möglicherweise auch zu einem stärkeren Bewusstsein in Teilen der
Bevölkerung bei. Auch die Ermittlungskapazitäten der Polizei wurden deutlich gestärkt.
Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis auf die PKS
Eine Betrachtung der Auswirkungen der Cannabislegalisierung findet fortlaufend statt und befindet sich in einem stetigen Prozess der Qualitätskontrolle. Da die Datenerfassung zu Verstößen nach
dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) und dem Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) im Jahr 2024 noch nicht anhand angepasster Erfassungskriterien erfolgen und eine automatisierte Auswertung nach den
bekannten Qualitätsstandards der PKS nicht vorgenommen werden konnte, sind die nachfolgenden Zahlen in ihrer Aussagekraft eingeschränkt. Ein kursorischer Überblick über die Entwicklung der
Cannabisdelikte vor und nach der Teillegalisierung lässt sich jedoch ableiten.
Unbenommen der Qualitätssicherungsvorbehalte kann festgestellt werden, dass durch die Entkriminalisierung konsumnaher Cannabisdelikte für das Jahr 2024 ein deutlicher Rückgang von mehr als 50
Prozent bei polizeilich bekannt gewordenen Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang von Cannabis zu verzeichnen ist. Diese Entwicklung wird allerdings nicht nur positiv bewertet.
Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der mit der Teillegalisierung noch gewachsene Cannabis-Bedarf weder durch den Eigenanbau, noch durch die Anbau-Vereinigungen gedeckt werden kann.
Es ist deshalb naheliegend, dass die Beschaffung zu einem großen Teil weiterhin auf dem illegalen Markt erfolgt.
Hierin Einblicke zu erlangen ist allerdings nach der Teillegalisierung ungleich schwerer geworden, weil sehr häufig der Verfahrenseinstieg fehlt, der in der Vergangenheit regelmäßig über
konsumnahe Delikte erfolgt ist und in der Folge zu Erkenntnissen über die (organisierten) Herstellungs- und Vertriebsstrukturen geführt hat.
Dieser Zugang steht in Folge der Einführung des Konsumcannabisgesetzes so gut wie nicht mehr zur Verfügung, was insbesondere die Bekämpfung des illegalen bzw. organisierten Cannabis-Handels
wesentlich erschwert.
Ungeachtet der Teillegalisierung bleibt der Drogenmarkt insofern auch weiterhin ein lukrativer Markt für Kriminelle, die bestrebt sind, ihre Einnahmequellen zu behaupten bzw. auszuweiten. Auch
wird erwartet, dass kriminelle Strukturen, die im illegalen Cannabis-Handel tätig sind – teils mit internationaler Verflechtung -, durch die hohen illegalen Gewinne und die voraussichtliche
steigende Zahl von Konsumenten zusätzliche Wachstumschancen erhalten.
Es ist nicht anzunehmen, dass langjährige, professionelle Akteure nach der (Teil-) Legalisierung von Cannabis ihre Tätigkeiten einstellen werden.
Vor diesem Hintergrund wird die Polizei Niedersachsen kriminellen Aktivitäten, wo immer möglich, auch zukünftig entschlossen entgegentreten.
Ministerin Behrens: „Die Cannabis-Gesetzgebung erweist sich in der Praxis wie zu befürchten war in mehrerlei Hinsicht als wenig praktikabel. Ich erwarte vom Bund, dass die angekündigte Evaluation
vor diesem Hintergrund ernsthaft betrieben wird und dass die Erfahrungen in der Praxis auch tatsächlich in eine Anpassung der Rechtslage münden. Unsere Bedenken gegenüber den Auswirkungen der
Teillegalisierung bestehen dessen ungeachtet bis heute fort.“
Auslandstaten in der PKS
Im Jahr 2024 wurden in der niedersächsischen PKS erstmals Auslandstaten sowie Taten/Fälle mit ungeklärtem Tatort gesondert betrachtet, in analoger Weise verfährt das BKA bzw. der Bund.
Zu diesen Taten zählen gemäß der PKS-Richtlinien Straftaten, bei denen der Tatort im Ausland (ca. 3 Prozent) liegt oder unbekannt ist (ca. 97 Prozent), ein Taterfolg, der sich häufig in Form
eines finanziellen Schadens realisiert, aber (auch) in Deutschland eingetreten ist.
Dies sind beispielsweise Betrugstaten, bei denen Tatverdächtige über das Tatmittel Internet Personen in Niedersachsen (bzw. in Deutschland) schädigen. Der Tatort ist bei diesen Fällen nicht
konkretisierbar, also unbekannt oder im Ausland.
Im Jahr 2024 wurden
- 65.233 derartige Fälle in der PKS Niedersachsen registriert,
- bei rund drei Viertel der Fälle wurde das Tatmittel Internet erfasst,
- auch rund drei Viertel der Taten waren Vermögens- und Fälschungsdelikte (50.101 Fälle) und diese fast
ausschließlich Betrugsdelikte (47.700 Fälle).
Auslandstaten werden derzeit noch gesondert betrachtet und werden, wie in der Vergangenheit, bei der Gesamtfallzahl der PKS bislang nicht berücksichtigt. Dennoch macht diese hohe Fallzahl die
Bedeutung dieses Segments der Kriminalitätsbekämpfung deutlich.
Innenministerin Behrens: „Das Kriminalitätsgeschehen in Niedersachsen geht zurück, die Aufklärungsquote steigt. Die wesentlichen Kennzeichen der PKS machen deutlich, Niedersachsen ist ein
sicheres Land. Nichtsdestotrotz sehen wir uns mit einem Anstieg der Gewaltkriminalität konfrontiert, den wir entschieden bekämpfen. Die Statistik für 2024 enthält jedoch auch einige gute
Nachrichten: So haben wir im vergangenen Jahr beispielsweise deutlich weniger Geldautomatensprengungen verzeichnet. Auch die Anzahl der Wohnungseinbrüche wie auch der Diebstahlsdelikte insgesamt
ist zurückgegangen. Ebenso die Anzahl der Sexualdelikte und die Kinder- und Jugendkriminalität. Viele Bürgerinnen und Bürger sind dennoch der Überzeugung, dass die Kriminalitätsbelastung
kontinuierlich steigt, die Lage einfach gesagt immer schlimmer wird. Wahr ist jedoch: In der Langzeitbetrachtung erleben wir seit den 1990er Jahren einen deutlichen Rückgang der
Kriminalitätsbelastung in Niedersachsen. Die gute alte Zeit, die sich so mancher zurückwünscht, gab es nicht. Das beweist der nüchterne Blick auf die Zahlen.“
07.03.2025
Niedersächsische Datenschutzaufsicht beteiligt sich an europaweiter Prüfung zum Recht auf Löschung
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Prüfaktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2025 gestartet, die in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf
Löschung in den Blick nimmt. Insgesamt nehmen 32 Datenschutzbehörden im gesamten europäischen Wirtschaftsraum teil.
Auch die niedersächsische Datenschutzaufsicht beteiligt sich und wird dazu in den kommenden Wochen mehreren Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen sowie Behörden den Fragebogen der
koordinierten Prüfung übermitteln.
Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung ist eines der am häufigsten ausgeübten Datenschutzrechte und eines, über dessen Missachtung bei den Datenschutzaufsichtsbehörden
viele Beschwerden eingehen.
„Mit den europaweiten, koordinierten Prüfungen zum Recht auf Löschung setzen wir ein deutliches Zeichen für den Datenschutz und das Recht jedes Menschen, die weitere Verarbeitung der eigenen
Daten zu untersagen. Erst mit einem wirksamen Recht auf Löschung können Bürgerinnen und Bürger effektiv über ihre Daten bestimmen“, so Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz
(LfD) Niedersachsen.
Ziel dieser koordinierten Aktion ist es unter anderem, die Umsetzung dieses Rechts durch Unternehmen und Behörden zu bewerten und einen Überblick über erprobte und bewährte Vorgehensweisen von
Verantwortlichen zu gewinnen.
In Deutschland nehmen neben Niedersachsen auch die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an der Prüfung teil.
Die Ergebnisse der gemeinsamen Initiative werden im Rahmen des EDSA analysiert und nach Abschluss in einem Bericht veröffentlicht.
02.03.2025
FSME in Niedersachsen: Landkreis Celle als zweites Risikogebiet ausgewiesen
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die Risikogebiete 2025 für die durch Zecken übertragene FSME-Erkrankung (Frühsommer-Meningoenzephalitis) in Deutschland bekannt gegeben. In Niedersachsen wurde
mit dem Landkreis Celle das zweite Risikogebiet ausgewiesen, nachdem dort seit 2020 neun FSME-Fälle registriert worden sind. Ein Landkreis wird dann vom RKI zum Risikogebiet ernannt, wenn über
einen längeren Zeitraum betrachtet FSMEFälle auftreten, bei denen die Infektion am Wohnort erfolgt ist. Seit 2019 ist außerdem der Landkreis Emsland in Niedersachsen als Risikogebiet
eingestuft.
„Eine FSME-Erkrankung kann mit schweren Folgen für die Betroffenen verbunden sein. Ich empfehle allen Menschen, die in einem Risikogebiet wohnen oder dort einen Aufenthalt in der Natur planen,
sich rechtzeitig impfen zu lassen“, betont Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi. „Die Ausweisung eines weiteren Risikogebietes in Niedersachsen zeigt, dass die
Situation fortlaufend neu bewertet werden muss. Voraussetzung dafür ist ein leistungsstarker öffentlicher Gesundheitsdienst.“
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) und die örtlichen Gesundheitsämter beobachten die Entwicklung der FSME in Niedersachsen seit Jahren sehr genau und recherchieren, wo Infektionen
erfolgt sein könnten. Das NLGA leistet hierbei Unterstützung bei den Ermittlungen unter anderem durch die Bereitstellung eines Fragebogens, die entsprechende Labordiagnostik und ggf. die Sammlung
und Untersuchung von Zecken.
„Durch milde Winter sind Zecken mittlerweile ganzjährig aktiv“, erläutert Dr. Fabian Feil, Präsident des NLGA. „Hier sehen wir ganz deutlich die Auswirkungen der Klimakrise. Wir gehen davon aus,
dass FSME-Fälle zukünftig auch im Norden vermehrt auftreten werden und müssen daher die weitere Entwicklung genau beobachten. Da es keine spezifischen antiviralen Medikamente gibt, mit denen sich
eine FSME-Erkrankung behandeln lässt, kommt der Impfung eine besondere Bedeutung zu.“
Mit der Ausweisung als Risikogebiet ist eine FSME-Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission am RKI (STIKO) verbunden. Diese richtet sich an alle Personen, die in einem FSME-Risikogebiet
mit Zecken in Kontakt kommen könnten und somit ein erhöhtes Risiko für Zeckenstiche haben. Nach zwei FSME-Impfungen besteht eine Schutzwirkung, die allerdings nur etwa ein Jahr anhält. Um den
Impfschutz zu komplettieren, ist eine dritte Impfung notwendig, die fünf bis zwölf Monate nach der zweiten Impfung fällig ist. Der Impfschutz hält je nach Alter danach mindestens für drei Jahre
an.
„Die Impfung bietet einen sicheren Schutz, aber neben der FSME kann man sich durch einen Zeckenstich auch mit einer Borreliose infizieren, gegen die man sich nicht durch eine Impfung schützen
kann“, sagt Carsten Bauer, leitender Amtsarzt des Gesundheitsamtes
Celle. „Daher sollte man sich nach einem Aufenthalt im Freien unabhängig von einer FSMEImpfung immer nach Zecken absuchen und diese schnell entfernen. Die Borrelien werden erst einige Stunden
nach dem Stich übertragen.“
Mit diesen Vorsorgemaßnahmen kann man sich vor einem Zeckenstich bzw. vor einer Infektion schützen:
Beim Aufenthalt in Wald und Flur sollte den Körper bedeckende helle Kleidung (auf der man Zecken gut erkennen kann) und festes Schuhwerk getragen werden. Befestigte Wege
sollten möglichst nicht verlassen werden, da Zecken vermehrt auf Wiesen und im Unterholz vorkommen.
Zeckenabweisende Hautschutzmittel sollten eingesetzt werden, bieten aber keinen hundertprozentigen Schutz vor Zeckenstichen.
Kinder sollten nach dem Spielen / Aufenthalt in Wald und Wiese gründlich nach Zecken abgesucht werden. Das gilt natürlich auch für Erwachsene, wenn sie sich in entsprechender
Umgebung aufgehalten haben. Zecken bevorzugen dünne und warme Hautstellen. Deshalb sollte an den Armen, in den Kniekehlen, am Hals und Kopf sowie im Schritt gründlich nach Zecken gesucht
werden.
Haustiere sollten inzwischen ganzjährig ein Zeckenschutzpräparat erhalten. Trotzdem ist es sinnvoll, die Tiere nach Spaziergängen immer zu kontrollieren, da umherwandernde und
noch nicht angesaugte Zecken bei engem Kontakt auf den Menschen übergehen können.
Die Entfernung der Zecke kann mit den Fingerspitzen oder einem Hilfsmittel wie einer Pinzette oder einem anderen geeigneten Zeckenentferner (z. B. Zeckenkarte, -zange, schlinge) geschehen. Dabei
sollte die Zecke dicht an der Hautstelle, an der sie sich festgesaugt hat, gefasst und dann vorsichtig herausgezogen werden, ohne sie zu zerquetschen. Anschließend sollte die Stichstelle
möglichst desinfiziert werden.